pv-anlage.jpg

Erläuterung KEV

Erklärung Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)

Ab 2009 wird für Strom aus erneuerbaren Energien, der in das Schweizer Stromnetz eingespeist wird, eine kostendeckende Einspeisevergütung erstattet. Produzenten von erneuerbarem Strom aus Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie und Biomasse können ihre Anlagen seit 1. Mai 2008 für die kostendeckende Einspeisevergütung anmelden. Das Bundesamt für Energie hat nun die Details des Anmeldeverfahrens zusammen mit swissgrid definiert.

Zur Finanzierung der kostendeckenden Einspeisevergütung werden ab dem 1. Januar 2009 maximal 0,6 Rappen pro Kilowattstunde auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze geschlagen. Damit stehen jedes Jahr rund 320 Millionen Franken zur Verfügung.

Das revidierte Energiegesetz enthält ein Paket von Massnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien und der Effizienz im Elektrizitätsbereich. Hauptpfeiler ist dabei die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Strom aus erneuerbaren Energien. In der vom Bundesrat Mitte März 2008 verabschiedeten, revidierten Energieverordnung sind die Grundsätze für die kostendeckende Einspeisevergütung, die für die Anmeldung einzureichenden Unterlagen sowie die Vergütungssätze (in Rp./kWh) für die verschiedenen Anlagentypen festgelegt.

 

zurück zur Übersicht